Im Geschäftsleben kommt es mitunter zu Situationen, die eine gerichtliche Klärung unumgänglich machen. Die Vertretung der Mandanten in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen, vor Zivil- und Strafgerichten, vor (Verwaltungs-) Behörden aller Art, als auch in Schiedsverfahren zählt daher zu den Kerntätigkeiten der anwaltlichen Betreuung durch Liebenwein Rechtsanwälte.
Zur Vertretung vor Gerichten und Behörden zählt nicht nur die klassische Prozessführung an sich, welche bei der Sammlung des Prozessstoffs beginnt und über die akribische Beweisführung bis zur Exekutionsführung reicht. Liebenwein Rechtsanwälte bringt ihre juristische Expertise zudem auch in Spezialbereiche ein, in welchen es auf die Vermeidung oder Vorbereitung von gerichtlichen Auseinandersetzungen ankommt. Eine hohe Kompetenz in der Verfahrensführung wird optimal ergänzt von strategischem Denken, um stets bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
Das Leistungsangebot bei der
Vertretung vor Gerichten und Behörden umfasst unter anderem:
- Umfassende Prozessvertretung sowohl in zivil-, verwaltungs- als auch strafrechtlichen Angelegenheiten
- Wirtschaftlich effiziente Rechtsdurchsetzung und einzelfallorientierte Konfliktlösung
- Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten
- Vertretung bei arbeits- und sozialrechtlichen Verfahren
- Betreuung und Vertretung in Schiedsverfahren aller Art