Ein neues Kapitel für Liebenwein Rechtsanwälte
Ab Juli 2026 sind wir im Liebenwein – Haus in der Kundmanngasse 5, 1030 Wien.
Mit unserem neuen Standort schaffen wir mehr Raum für konzentriertes Arbeiten, moderne Beratung und persönliche Begegnungen.
Das neue Kanzleikonzept ist gezielt darauf ausgerichtet, unterschiedliche Arbeitsbereiche für bestes Teamwork optimal zu strukturieren und zugleich Platz für Austausch, Vorträge und gemeinsame Veranstaltungen zu schaffen.
Unser Anspruch der juristischen Topqualität, individuellen Betreuung und maßgeschneiderten Lösung für die Umsetzung ihrer Ziele bleibt.
Wir freuen uns darauf, Sie im Liebenwein – Haus begrüßen zu dürfen.


Erfahrung und Innovation – Eine Ergänzung
Seit Mitte der 90er Jahre hat Kanzleigründer Karl Liebenwein durch persönlichen Einsatz und lösungsorientierte Rechtsberatung mit einem kompetenten, hochspezialisierten Team zufriedene Mandantenbeziehungen aufgebaut und über die Jahre erhalten. Liebenwein Rechtsanwälte hat zum Ziel, für ihre Mandanten einen Mehrwert zu schaffen, für die an die Kanzlei herangetragenen Aufgaben innovative und individuelle Lösungen zu entwickeln und die gestellten Anforderungen bestmöglich umzusetzen.

Breites Spektrum an Problemlösungskompetenzen
Liebenwein Rechtsanwälte setzt ihre spezialisierten Kenntnisse und hoch ausgebildetes Fachwissen insbesondere in den Fachgebieten Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Kapitalmarktrecht, Arzneimittel- und Pharmarecht und Private Equity / Venture Capital ein. Durch die langjährige Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Mandanten haben sich zudem weitere Fachbereiche etabliert, welche das Portfolio vervollständigen und den Mandanten ein sehr breites Spektrum an Problemlösungsmöglichkeiten bzw. -kompetenzen eröffnen.
Zu permanenter Weiterentwicklung verpflichtet
Seit Mitte der 90er Jahre hat Kanzleigründer Karl Liebenwein durch persönlichen Einsatz und lösungsorientierte Rechtsberatung mit einem kompetenten, hochspezialisierten Team zufriedene Mandantenbeziehungen aufgebaut und über die Jahre erhalten. Liebenwein Rechtsanwälte hat zum Ziel, für ihre Mandanten einen Mehrwert zu schaffen, für die an die Kanzlei herangetragenen Aufgaben innovative und individuelle Lösungen zu entwickeln und die gestellten Anforderungen bestmöglich umzusetzen.
Honorar
Liebenwein Rechtsanwälte bietet ihre Leistungen zu fairen und kalkulierbaren Kosten an. Die effiziente Kostenstruktur von Liebenwein Rechtsanwälte macht es möglich, jedem Mandanten einen maßgeschneiderten Honoraransatz zu offerieren.
Das Honorar berechnet sich entweder nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorarkriterien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (AHK) oder nach freier Vereinbarung. Für gewöhnlich wird das Honorar im Rahmen der freien Vereinbarung nach Stundensatz berechnet, wobei die Abrechnung nach dem zeitlichen Aufwand erfolgt. Der Stundensatz hängt vom Streit-/Interessenwert und vom Schwierigkeitsgrad und Umfang der Causa ab. Spesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Honorare und Spesen unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuer (ausgenommen steuerbefreiter Dienstleistungsexport).
Die aktuellen Fassungen des Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und der Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) finden Sie unter www.oerak.at.

