Effizient & Kompetent

Die Kanzlei

Liebenwein Rechtsanwälte berät umfassend in allen wichtigen Bereichen des Wirtschafts,- Immobilien- und Gesellschaftsrecht. Mit ihrem jungen, dynamischen und engagierten Team aus Rechtsanwälten und Rechtsanwaltsanwärtern betreut und unterstützt Liebenwein Rechtsanwälte als Mandanten Privatpersonen sowie private und öffentliche, nationale als auch internationale, Unternehmen bei ihren Anliegen. Ein hohes Maß an Qualität, Schnelligkeit, Flexibilität und Teamarbeit zählen zu den Stärken des Teams und zeichnen dieses und deren Arbeitsweise besonders aus.

Blick ins Foyer der Kanzlei Liebenwein mit Pflanze, Frau RAin Liebenwein quert auf dem Weg in einen Besprechungraum
Eingangsschild der Kanzlei Liebenwein mit Logo und Schriftzug Liebenwein Rechtsanwälte

Erfahrung und Innovation – Eine Ergänzung

Seit Mitte der 90er Jahre hat Kanzleigründer Karl Liebenwein durch persönlichen Einsatz und lösungsorientierte Rechtsberatung mit einem kompetenten, hochspezialisierten Team zufriedene Mandantenbeziehungen aufgebaut und über die Jahre erhalten. Liebenwein Rechtsanwälte hat zum Ziel, für ihre Mandanten einen Mehrwert zu schaffen, für die an die Kanzlei herangetragenen Aufgaben innovative und individuelle Lösungen zu entwickeln und die gestellten Anforderungen bestmöglich umzusetzen.

Breites Spektrum an Problemlösungskompetenzen

Liebenwein Rechtsanwälte setzt ihre spezialisierten Kenntnisse und hoch ausgebildetes Fachwissen insbesondere in den Fachgebieten Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Kapitalmarktrecht, Arzneimittel- und Pharmarecht und Private Equity / Venture Capital ein. Durch die langjährige Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Mandanten haben sich zudem weitere Fachbereiche etabliert, welche das Portfolio vervollständigen und den Mandanten ein sehr breites Spektrum an Problemlösungsmöglichkeiten bzw. -kompetenzen eröffnen.

Büroszenerie: Mag. Karl Liebenwein und Mag. Stefanie Liebenwein im Gespräch
Sitzgarnitur einer Besprechungsecke in der Kanzlei Liebenwein
Nahaufnahme des Kanzleischildes der Liebenwein Rechtsanwälte
Reihe von Gesetzbüchern im Regal, mit blauem Einband

Zu permanenter Weiterentwicklung verpflichtet

Seit Mitte der 90er Jahre hat Kanzleigründer Karl Liebenwein durch persönlichen Einsatz und lösungsorientierte Rechtsberatung mit einem kompetenten, hochspezialisierten Team zufriedene Mandantenbeziehungen aufgebaut und über die Jahre erhalten. Liebenwein Rechtsanwälte hat zum Ziel, für ihre Mandanten einen Mehrwert zu schaffen, für die an die Kanzlei herangetragenen Aufgaben innovative und individuelle Lösungen zu entwickeln und die gestellten Anforderungen bestmöglich umzusetzen.

Honorar

Liebenwein Rechtsanwälte bietet ihre Leistungen zu fairen und kalkulierbaren Kosten an. Die effiziente Kostenstruktur von Liebenwein Rechtsanwälte macht es möglich, jedem Mandanten einen maßgeschneiderten Honoraransatz zu offerieren.

Das Honorar berechnet sich entweder nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorarkriterien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (AHK) oder nach freier Vereinbarung. Für gewöhnlich wird das Honorar im Rahmen der freien Vereinbarung nach Stundensatz berechnet, wobei die Abrechnung nach dem zeitlichen Aufwand erfolgt. Der Stundensatz hängt vom Streit-/Interessenwert und vom Schwierigkeitsgrad und Umfang der Causa ab. Spesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Honorare und Spesen unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuer (ausgenommen steuerbefreiter Dienstleistungsexport).

Die aktuellen Fassungen des Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und der Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) finden Sie unter www.oerak.at.