Private Equity und Venture Capital bergen ein enormes Potenzial für Investoren, sind aber auch mit einem hohen Risiko behaftet. Umso mehr, als sich die wirtschaftlichen, steuerrechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen am Beteiligungsmarkt in den letzten Jahren stark verändert und zu einer komplexeren Investmentkultur mit neuen Zielen und Strukturen geführt haben. Dieses hoch dynamische und fordernde Umfeld verlangt nach juristischer Expertise, auf die Investoren voll vertrauen können.
Genau diese Expertise bietet Liebenwein Rechtsanwälte ihren Mandanten dank einer entsprechenden Spezialisierung und der damit verbundenen langjährigen Erfahrung. Sowohl nationale als auch internationale Mandanten vertrauen bei der Abwicklung und Durchführung zahlreicher Projekte auf die Stabilität und juristischen Fähigkeiten der Kanzlei.
Die Tätigkeit von Liebenwein Rechtsanwälte umfasst die gesamte Bandbreite von Venture Capital- und Private Equity-Transaktionen, gemäß dem gelebten Full-Service-Ansatz unabhängig von Branche und Rechtsgebiet. Beginnend bei der Planung des Projekts und der dazugehörigen Strategie über die Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen bis hin zur Verhandlung und Vertragserstellung übernehmen die Juristen sämtliche Aufgaben und stehen auch nach der Transaktion für etwaige Folge-Beratungsleistungen wie Umstrukturierungsmaßnahmen, Add-on-Akquisitionen oder „Corporate Housekeeping“ zur Verfügung.
Das Leistungsangebot im Private Equity / Venture Capital umfasst unter anderem:
- Konzeption und Strukturierung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
- Beratung von Investoren im Bereich Venture Capital und Private Equity bei Auswahl und Umsetzung von Beteiligungsstrategien und Beteiligungstransaktionen wie:
- Wachstumsfinanzierungen
- mezzanine Beteiligungsformen
- LBO-/MBO-Transaktionen
- Minderheitsbeteiligungen
- Betreuung und Unterstützung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften im Rahmen des Eingehens und der Veräußerung von deren Unternehmensbeteiligungen
- Gesellschaftsrechtliche Betreuung bei diversen Unternehmensbeteiligungsgesellschaften sowie deren Portfoliounternehmen, insbesondere hinsichtlich Kapitalmaßnahmen und Unternehmensumstrukturierungen (Restrukturierung, Management Buy-out, Zusammenschlüssen)
- Beratung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften sowie deren Portfoliounternehmen im Finanzierungsbereich, insbesondere im Zusammenhang mit staatlichen Förderungen und Garantien
- Mergers & Acquisition samt rechtlicher und wirtschaftlicher Due Diligence sowie steueroptimierende Beratung und Betreuung auch bei grenzüberschreitenden Projekten und Transaktionen
- Kartellrechtliche Beratung
- Beratung bei Sanierungsfällen
- Beratung bei Management- und Mitarbeiterbeteiligungen
- Erstellung der Dokumentation von Akquisitionsfinanzierungen