Die modernen Medien Internet, TV, Printwerke etc. sind aus unserem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken. So vielfältig wie diese Medien, sind auch die damit verbundenen rechtlichen Anknüpfungspunkte, steht doch die in den Medien vorgenommene Berichterstattung in einem besonderen Spannungsverhältnis zu den Persönlichkeitsrechten des Einzelnen. So können kompromittierende oder unwahre Inhalte unglaublich schnell einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und damit oft unangenehme bis schwerwiegende Folgen für den Betroffenen bzw. auch für den Publizierenden nach sich ziehen. Im Mittelpunkt des Medienrechts stehen daher die Bestimmungen zum Schutz der Ehre und der Privatsphäre.
Von der Beratungsleistung im Bereich Medienrecht und Persönlichkeitsschutz profitieren nicht nur Privatpersonen, sondern auch Medienunternehmen sowie andere Unternehmen jeder Art. Liebenwein Rechtsanwälte berät ihre Mandanten im Vorfeld hinsichtlich Veröffentlichungen und damit eventuell verbundenen rechtlichen Konsequenzen sowie auch im Hinblick auf die Veröffentlichung von Gegendarstellungen, Urteilen, nachträglichen Mitteilungen etc. Selbstverständlich vertritt Liebenwein Rechtsanwälte Mandanten auch, wenn sie mit Verfahren medienrechtlicher Art konfrontiert sind.
Das Leistungsangebot im Medienrecht und Persönlichkeitsschutz umfasst unter anderem:
- Beratung von Medienunternehmen in zivil- und medienrechtlichen Angelegenheiten
- Vertretungen vor Zivil- und Strafgerichten in Mediensachen und Angelegenheiten des Persönlichkeitsschutzes
- Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen
- Wiederherstellung des guten Rufs
- Verteidigung des Rechts auf Veröffentlichungs- und Meinungsfreiheit