Immobilien- bzw. Bauträgerprojekte sind meist mit enormem finanziellem Aufwand verbunden und unterliegen hochkomplexen Rahmenbedingungen, die ein breites Spektrum sowohl an wirtschaftlichem, als auch rechtlichem Know-how erfordern. Liebenwein Rechtsanwälte hat sich auf eine entsprechend umfassende kompetente juristische Beratung in diesen Belangen spezialisiert, welche Ihre Interessen und Ihr Immobilienprojekt mit der jeweiligen Risikostruktur in den Vordergrund stellt.
Ein Ziel eines erfolgreichen Immobilienprojektes ist das Schaffen von Strukturen, die Risiken minimieren – sei es bei Erwerb oder Veräußerung, Entwicklung oder Verwaltung, Verwertung oder Finanzierung. Die intensive persönliche Beratung von Liebenwein Rechtsanwälte beginnt bereits bei der Akquisition von Immobilien jeder Art und Größe, reicht über die Verhandlung und Erstellung von Verträgen sowie in weiterer Folge bis zur Beratung hinsichtlich aller Aspekte eines Immobilienprojekts. Darüber hinaus kann Liebenwein Rechtsanwälte auch bei sämtlichen Belangen betreffend Wohnungseigentum und Mietrecht auf ein bewährtes Team an kompetenten Juristen zurückgreifen. Aufgrund dieser umfassenden Expertise hat sich das Immobilienrecht in den letzten Jahren zu einem der Schwerpunkte von Liebenwein Rechtsanwälte etabliert.
Im Bereich des Bauträgervertragsrechts verfügt Liebenwein Rechtsanwälte ebenfalls über langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Bauträgerverträgen, deren gesamthafter Abwicklung und der Vertretung bei Bauverfahren.
Die Leidenschaft für Immobilien, deren Entwicklung und die Freude an kreativen Lösungswegen sind die feinen Unterschiede, die für Mandanten von Liebenwein Rechtsanwälte immer wieder zum entscheidenden Vorteil werden.
Das Leistungsangebot im Liegenschaftsrecht und Immobilienrecht umfasst unter anderem:
- Akquisition von Immobilien
- Due-Diligence-Prüfung von Immobilien
- Abwicklung und Durchführung von Liegenschaftstransaktionen sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich, einschließlich der Erstellung und Abwicklung damit in Zusammenhang stehender Servituts- und Hypothekarvereinbarungen
- Strukturierung und Begleitung von Immobilienprojekten, im Besonderen betreffend Wohnungseigentum- und Bauträgerprojekte sowie Bauherrenmodelle, einschließlich damit zusammenhängender Finanzierungsberatung
- Beratung und Betreuung bei Architekten-, Generalunternehmer- oder Bauverträgen
- Vertragsgestaltung bei Kauf, Miete, Pacht und Leasing
- Begründung von Grunddienstbarkeiten und Dienstbarkeitsvereinbarungen
- Projektentwicklungen und Immobilienfinanzierungen
- Begründung von Wohnungseigentum
- Beratung und Betreuung von Immobilienfonds
- Beratung, Betreuung sowie Sale and Lease back-Strukturierung von Immobilienfonds
- Vertretung vor Behörden, Gerichten und gerichtliche Forderungsdurchsetzung
- Nachbarschaftsrecht
- Beratung bei Gewerbeimmobilien-Projekten wie Einkaufszentren, Wirtschaftsparks, Hotelprojekten
- Ausgliederung von Liegenschaften und Umstrukturierungen
- Privatisierungen
- Beratung bei der Verwaltung von Liegenschaften