Im Bereich Gesellschaftsrecht benötigt es ein besonderes Maß an Vertrauen und Sicherheit bei der Wahl des Rechtsbeistandes. Diese beiden Erfordernisse erfüllt Liebenwein Rechtsanwälte für ihre Mandanten in vollem Umfang, können diese doch auf ein weitreichendes und fundiertes Fachwissen, unabdingbares ökonomisches Verständnis und langjährige Erfahrung in diesem Bereich zählen. Gerade bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen ist dies von großer Bedeutung, da sich derartige Prozesse oft über einen längeren Zeitraum erstrecken und zukunftsfähiger individueller Lösungen bedürfen. Die Expertise von Liebenwein Rechtsanwälte ist immer auf die jeweiligen wirtschaftlichen Ziele des Mandanten maßgeschneidert und bezieht sich mit dem erforderlichen Weitblick sowohl auf strategische Entscheidungen als auch auf entsprechende Begleitung im alltäglichen Geschäft, wo gesellschaftsrechtliche Aspekte immer wieder eine wesentliche Rolle spielen.
Im Kapitalmarktrecht ist Liebenwein Rechtsanwälte ebenso ein stabiler und verlässlicher Partner für ihre Mandanten, die aufgrund der immer komplexeren Marktstrukturen stetig vor neue Herausforderungen gestellt werden. Liebenwein Rechtsanwälte ist in diesem Bereich beständig am Puls der Zeit, kann aber auch auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Ökonomisches und juristisches Fachwissen sowie volles Engagement zeichnen jeden einzelnen Spezialisten aus, egal ob im Bank- und Kreditwesen, bei Veranlagungen oder alternativen Formen der Finanzierung.
Liebenwein Rechtsanwälte berät und vertritt in diesen Rechtsbereichen nicht nur zahlreiche nationale, sondern auch eine Vielzahl an internationalen Unternehmen. Dabei reicht die Tätigkeit von der Strategie- und Projektplanung, über Due-Diligence-Prüfungen bis zur Verhandlung und Erstellung aller gesellschaftsrechtlich relevanten Verträgen.
Das Leistungsangebot im Fachgebiet umfasst unter anderem:
- Gründung von Gesellschaften unterschiedlichster Rechtsformen
- Beratung bei der Wahl der Rechtsform
- Beratung und Betreuung von Gesellschaften in Zusammenhang mit Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsratssitzungen
- Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
- Beratung in Fragen des Kapitalmarktrechtes, der Corporate Governance und der Finanzmarktaufsicht
- Begleitung und Betreuung von Börsengängen im Hinblick auf gesellschaftsrechtliche und kapitalmarktrechtliche Aspekte
- Beratung bei der der Prospektführung und -erstellung
- Maßnahmen der Kapitalbeschaffung
- Akquisitions- und Projektfinanzierung
- Besicherung von Finanzierungen
- Bankvertragsrecht
- Private Placements
- Betreuung bei der Gestaltung von Fonds und Anleihen
- Einbringung von Beteiligungen oder Unternehmen; Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Gesellschaften
- Übernahmerecht – Betreuung von öffentlichen Übernahmeangeboten für börsennotierte Unternehmen
- Beratung und Betreuung in Zusammenhang mit Gesellschafterausschlussverfahren
- Begleitung und Durchführung von Unternehmensgründungen
- Lösung von Konflikten innerhalb der Gesellschaft bzw. zwischen den einzelnen Gesellschaftern
- Haftungsfragen (bei Geschäftsführern etc.)