Der laufende Arbeitsalltag mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konfrontiert Unternehmen mit zahlreichen Herausforderungen in Bezug auf das Arbeitsrecht und Human Resource Management. Über klassische Bereiche wie die Vertragsgestaltung hinaus bringen die zunehmende Flexibilisierung des Arbeitseinsatzes, Themen wie Mitarbeitermotivation aber auch Unternehmensstrukturierungen eine Vielzahl an wichtigen (neuen) Fragen mit sich.
In diesen Rechtsbereichen können Unternehmen und Privatpersonen auf das umfangreiche Fachwissen von Liebenwein Rechtsanwälte, die in der Praxis erfolgreich vertretene Expertise und die Routine beim Erstellen von rechtssicheren und zukunftsfähigen arbeitsrechtlichen Verträgen vertrauen. Die Rechtsspezialisten kennen die Besonderheiten des Arbeitsrechts sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmersicht und bündeln damit höchste Kompetenz für sämtliche Fragestellungen. Im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen die individuelle Beratung sowie ein starkes Engagement für jeden Mandanten. Ein weiteres Hauptaugenmerk liegt auf dem Bereich der Beendigungsvereinbarungen. Wenn notwendig, vertritt Liebenwein Rechtsanwälte ihre Mandanten dabei selbstverständlich außergerichtlich oder vor den Arbeits- und Sozialgerichten, steht Ihnen aber auch während des aufrechten Dienstverhältnisses jederzeit zur Seite.
Die Struktur von Liebenwein Rechtsanwälte ermöglicht es, dass Mandanten im Arbeitsrecht durchgehend von einem erfahrenen Team von Juristen betreut werden, welches kontinuierlich in der jeweiligen Causa tätig ist, um ein erfolgreiches Ergebnis zu erzielen.
Das Leistungsangebot im Arbeitsrecht umfasst unter anderem:
- Unterstützung bei der strategischen Personalplanung
- Beratung bei der Vertragsgestaltung für Vorstände, Geschäftsführer und Angestellte
- Beratung bei der Gestaltung von freien Dienst- und Werkverträgen
- Rechtliche Unterstützung bei Kündigung, Entlassung und einvernehmlicher Auflösung
- Beantwortung arbeitsrechtlicher Fragen in Zusammenhang mit der Abwicklung von unternehmensrechtlichen Transaktionen, Privatisierungen oder Outsourcing
- Beratung bei der Gestaltung bzw. Verhandlung von Betriebsvereinbarungen oder Kollektivverträgen
- Arbeitnehmerschutzrechtliche Beratung
- Vertretung in Prozessen vor Arbeits- und Sozialgerichten und Verwaltungsbehörden
- Beratung hinsichtlich datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Bereich des Arbeitsrechts
- Beratung bei Bonusprogrammen oder Mitarbeiterbeteiligungen (Stock Options)
- Betreuung in sozialrechtlichen Fragestellungen
- Beratung bei Unternehmensumstrukturierungen (Betriebsverlegungen, Betriebsstilllegungen, Betriebsübergänge, Personalabbau)
- Durchführung der arbeitsrechtlichen Due Diligence